VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS EINSCHREIBEN INS GYMNASIUM

Die Voraussetzung für das Einschreiben ins Gymnasium ist die erfolgreich beendete Grundschule/Volksschule und die erfolgreiche Prüfung der Musik- oder Tanzbegabung nach dem Programm der Musik- oder Ballettschule, die sich nach den verschidenen Richtungen und Modulen unterscheidet.

EINSCHREIBUNGSBESCHRÄNKUNG: hierbei werden die Noten und die Nationalprüfung aus der Grundschule berücksichtigt.
Die Einschreibung und der Begabungstest nach dem Programm der Musik- oder Ballettschule verlaufen nach dem Terminkalender für die Einschreibung der Kandidaten und für die Ausführung der Einschreibung in den ersten Jahrgang der niederen und mittleren Berufsausbildungsprogramme, der mittleren Fachausbildungsprogramme und Gymnasien.

Modul A-Tonsatz

Das Beherrschen der Musiklehre im Umfang von sechs Klassen Musikschule, das Wissen aus Solfeggio im Umfang von zwei Klassen Musikschule und das Beherrschen des Instrumentes Klavier im Umfang von mindestens sechs Klassen Musikschule.

Modul B – Gesang, Instrument

Das Wissen der  Musiklehre im Umfang von sechs Klassen Musikschule, Solfeggio im Umfang zweier Klassen Musikschule und außerdem noch:

  • für ORGEL: das Beherrschen der Orgel im Umfang von mindestens zweier Klassen Musikschule,
  • für GESANG: Gesang im Umfang von mindestens vier Klassen Musikschule und ein ärztliches Attest des Spezialisten für Phoniatrie(HNO-Arzt) über die vorhandenen körperlichen Voraussetzungen für den Gesangsunterricht, das Höchstalter der Mädchen ist 22, der Jungen 24 Jahre
  • für KONTRABASS: das Beherrrschen des Kontrabasses im Umfang von mindestens vier Klassen Musikschule, das Höchstalter des Kandidaten bei dem Einschreiben beträgt 20 Jahre.
  • Für BRATSCHE, GITARRE, FLÖTE, KLARINETTE, OBOE, FAGOTT, SAXOPHON, HORN ,TROMPETE, POSAUNE, TUBA, SCHLAGWERK, ZITHER UND HARFE: das Beherrschen des jeweiligen Instrumentes im Umfang von mindestens sechs  Klassen Musikschule; für die Gruppe der Blasinstrumente und des Schlagwerks ist ein ärztliches Attest über die Erfüllung der medizinischen Anforderungen für das Spielen der Blasinstrumente und des Schlagwerks vorzulegen. Das Höchstalter bei dem Einschreiben für Fagott, Posaune und Tuba ist 20 Jahre.
  • Für KLAVIER, GEIGE, VIOLONCELLO, AKKORDEON, BLOCKFLÖTE: das Beherrschen des jeweiligen Instrumentes im Umfang von acht Klassen Musikschule; für die Blockflöte ist ein ärztliches Attest über die Eignung zum Spielen der Blasistrumente vorzulegen.

Modul A – Ballett

BALLETT: besondere Begabung, die wir mit Hilfe von einem Eignungstest, bei dem der Schüler sein Beherrschen des Balletts im Umfang von sechs Klassen des Programms Tanz-Ballett, unter Beweis stellt. Darüber hinaus noch das umfangreichere und anspruchsvollere Programm der Musikschule und das Beherrschen von Musiklehre im Umfang zweier Klassen nach dem Programm Musikschule, ein ärztliches Attest über den gesundheitlichen Allgemeinzustand und der anatomischen Merkmale (Bewegungsfähigkeit der Gelenke und der Wirbelsäule, die Gelenkigkeit der Beine, die Form der Figur und der Beine, Besonderheiten der Füße) und anthropometrische Messungen (Proportionalität zwischen den einzelnen Körperteilen).

BEGABUNGSTEST

Auf das Konservatorium für Musik und Ballett können sich Kandidaten einschreiben, die alle erforderliche Voraussetzungen erfüllen. Diese werden mit der Ausschreibung für das Einschreiben in die Programme der niederen und mittleren Berufsausbildung, der mittleren Fachausbildung bzw. der mittleren technischen Ausbildung und Gymnasien festgelegt.

Der Begabungstest für Musiker besteht aus zwei Teilen, 50% Instrument und 50% Solfeggio, für Tänzer aus 100% Tanz.

PARALLELAUSBILDUNG

Im Programm Kunstgymnasium ist auch eine paralleles Besuchen der Schule gemäß des  Paragraphen 18 des Gymnasialgesetzes möglich. Diese Kandidaten müssen einen Begabungstest unter den gleichen Voraussetzungen wie Schüler, die nur das Kunstymnasium besuchen, bestehen. Die Schule parallel zu besuchen ist nur für diejenigen Kandidaten möglich, die den Status eines Mittelschülers oder Studenten haben und die Fächer Gesang, Fagott, Kontrabass, Posaune, Schlagwerk, Tuba und alle anderen Blasinstrumente der Hornfamilie oder Orgel besuchen.

Die parallele Ausbildung verläuft mit dem Besuch zweier Schulen. An der Mutterschule besucht der Schüler alle Fächer, die im Stundenplan der Mutterschule enthalten sind(Slowenisch, Mathematik, Fremdsprache, Geschichte…), an der Parallelschule-das Konservatorium für Musik und Ballett besucht er nur die fachlichen Lehrfächer, alle Musik- oder Tanzfächer.

Accessibility
X